Leistungen

Bei meiner Arbeit ist es mir wichtig, den Menschen als Ganzes zu sehen und ausreichend Zeit für die Befundung und die anschließende Behandlung zu haben.

Abrechnen kann ich mit allen privaten Krankenkassen.

Aufgrund meiner Qualifikation als Heilpraktikerin ist es mir möglich ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.

Sollten Sie als Selbstzahler eine Heilpraktikerzusatzversicherung haben, können Sie Ihre Rechnung zur Erstattung ( meist nur anteilig) bei Ihrer Versicherung einreichen.

 

Um Ihren Beschwerden auf den Grund zu gehen, erfolgt beim ersten Termin ein intensives Gespräch und eine genaue Befundung. Danach stelle ich Ihnen ein individuelles Behandlungskonzept zusammen.

 

 

 

 

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Praxis Court

Heilpraktiker und Physiotherapie
Bühlstr. 23
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